Hahn Rechtsanwälte: "Widerrufsbelehrungen der Hamburger Sparkasse oft fehlerhaft" – Info-Veranstaltung am 7.11.2014 in Hamburg

  • Beitrags-Kategorie:Wirtschaft

Hamburg (ots) – In zahlreichen Darlehensverträgen der Hamburger Sparkasse ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit unwirksam. Das hat der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn festgestellt. Deshalb haben jetzt zahlreiche Kunden der Haspa mit Hahn Rechtsanwälte Kontakt aufgenommen. Sie wollen ihre Immobiliendarlehensverträge widerrufen. Und das mit gutem Grund. Denn in zahlreichen Darlehensverträgen der Haspa heißt es in der Widerrufsbelehrung: „Die Widerrufsbelehrung beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei eine solche Belehrung unzureichend, da sie den Verbraucher nicht eindeutig über den Beginn der Frist belehre, sagt Anwalt Hahn. Denn die Verwendung des Wortes „frühestens“ ermögliche es dem Verbraucher …

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen