Honorare von Privatpatienten – Änderung ab 2013

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Die gegenwärtigen Einkommensteuer-Richtlinien beruhen auf der Fassung von 2005. Das Bundesfinanzministerium möchte die Richtlinien der Einkommenssteuer ändern. Sie sollen ab dem 1.01.2013 in Kraft treten. Der Richtlinienentwurf bezieht sich erstmals auf Regelungen, die für Ärztinnen und Ärzte gilt. Sie betrifft die Vereinnahmung und Verausgabung der Honorare von Privatpatienten. Über die Änderung informiert die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München. Honorare gelten als steuerpflichtig Die neue Regelung betrifft die Vereinnahmung und Verausgabung der Honorare, die ein Arzt von Privatpatienten erhält. Nach den Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien (EStÄR 2012) reicht künftig die „Vereinnahmung durch einen Bevollmächtigten“ für die Annahme des Zuflusses beim Steuerpflichtigen aus. Demnach gelten …

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