Keine Verjährung bei Kenntnis des Ehegatten

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Verjährungsproblematiken betreffen Kapitalmarktfälle im Allgemeinen und die Prospekthaftung im Speziellen vermehrt. Häufig spielen dabei Übergabezeitpunkte eine Rolle. In dem vor dem Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2012 entschiedenen Fall ging es um die Verjährungsfrist für den Fall der Kenntnis des Ehegatten. Der Kläger hat gegen seinen ehemaligen Finanzberater Klage wegen einer vermeintlich fehlerhaften Kapitalanlageberatung eingereicht. Im Jahre 1995 zeichnete der Kläger eine Beteiligung als stiller Gesellschafter an der Göttinger Gruppe. Die Zeichnungssumme wurde durch eine Einmalzahlung und eine monatliche Ratenüberweisung finanziert. Letztere stellte der Kläger im Jahre 2002 ein, nachdem die regelmäßigen monatlichen Ausschüttungen geendet hatten. Im Juni 2007 wurde das …

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