Konkurrenzschutzklauseln im gewerblichen Mietrecht – gewerbliches Mietrecht

  • Beitrags-Kategorie:Wirtschaft

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 11.01.2012 (Az.: XII ZR 40/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung bei einer mietvertraglich vereinbarten Konkurrenzschutzklausel Stellung genommen. Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem in einem Mietobjekt, einem Ärztehaus, eine Praxis für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten betrieben wurde. Dem Mieter, der ein „Optik- und Hörgerätegeschäft“ betreibt, wurde Konkurrenzschutz in der Form gewährt, dass kein weiteres Optik- und Hörgerätefachgeschäft in dem Mietobjekt betrieben werden sollte. Laut BGH müsse sich die …

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen