Lehman-Zertifikate und Aufklärungspflichten

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Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 16. Oktober 2012 zur US-Pleitebank Lehman Brothers festgestellt, dass auch die persönliche Fachkunde eines Anlegers bei der Beurteilung eines Schadensersatzanspruchs berücksichtigt werden kann und zwischen den Veräußerungsarten der Kapitalanlage zu unterscheiden ist. Die Klägerin, die als ausgebildete Bankkauffrau berufstätig war, nimmt eine Bank auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Zusammenhang mit Zertifikaten der sich inzwischen in Insolvenz befindlichen Lehman Brothers Inc. in Anspruch. Die Klägerin unterhielt seit einigen Jahren ein Wertpapierdepot bei der beklagten Bank, über das zahlreihe Wertpapiergeschäfte abgewickelt wurden. Im Jahr 2007 kam es zu einem telefonischen Beratungsgespräch. Daraufhin erwarb …

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