OLG Düsseldorf verbietet Klausel zur SAP Reaktivierungsgebühr

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Herzogenrath, 15. Dezember 2014. – Mit einem Urteil vom 25.11.2014 hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die AGB-Klausel eines großen deutschen Softwareherstellers zur so genannten „Reaktivierungsgebühr“ als rechtswidrig eingestuft und verboten. In den AGB zur Überlassung und Pflege von Standardsoftware befand sich eine Klausel, die den Kunden zur Zahlung einer Reaktivierungsgebühr verpflichtete, wenn er für stillgelegte Softwarelizenzen wieder Pflegeleistungen in Anspruch nehmen will. Hierzu hieß es in den AGB unter anderem: „Zusätzlich kann SAP eine Reaktivierung in Rechnung stellen, deren Höhe SAP auf Anfrage mitteilt.“ Nach Auffassung des OLG Düsseldorf verstößt diese Klausel gegen das AGB-Recht (§ 307 III 2 BGB), …

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