PROJECT Investment Gruppe stuft Beteiligung freiwillig als Investmentvermögen ein

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Bamberg, 23.07.2013: Gemäß ihrem letzten Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und zum Begriff des Investmentvermögens vom 14. Juni 2013 sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Immobilienprojektentwicklung – Konzeption, Ankauf, Planung und Bau der Immobilie sowie anschließender Verkauf – als operative Tätigkeit an mit der Folge, dass das KAGB keine Anwendung findet. Entsprechend dieser Auslegung wären künftig Immobilienentwicklungs-Investitionskonzepte auch außerhalb der AIFM-Regulierung möglich. Der Kapitalanlage- und Immobilienspezialist PROJECT strebt von sich aus keine alternativen Anlagekonzepte außerhalb des KAGB an. Obwohl die letzte BaFin-Auslegung die Franken voraussichtlich von den am 22. Juli in Kraft getretenen verschärften Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches für Anbieter …

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