quirin bank: "Honoraranlageberatungsgesetz ist wichtiger Schritt zu verbraucherfreundlicher Finanzberatung"

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Berlin (ots) – – Deutsches Honoraranlageberatungsgesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft – Ungleicher Wettbewerb zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung bleibt bestehen – Jüngstes BGH-Urteil bekräftigt neues Gesetz Am 1. August 2014 tritt in Deutschland das neue Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente („Honoraranlageberatungsgesetz“) in Kraft. Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung spezialisierten quirin bank AG in Berlin erklärt: „Grundsätzlich begrüßen wir das neue Gesetz, ist es doch ein erster richtiger und wichtiger Schritt, der Honorarberatung in Deutschland den nötigen Rückenwind zu verschaffen.“ Die Bundesregierung komme damit erstmals den Forderungen von Verbraucherschützern und Anlegeranwälten nach, mit …

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