Rückzahlungsforderungen gewinnunabhängiger Ausschüttungen sind nicht immer gerechtfertigt

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Zahlreiche Fonds, die in finanziellen Schwierigkeiten geraten sind, forderten in der Vergangenheit ihre Anleger häufig dazu auf, Kapital nachzuschießen, in dem sie bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurückzahlen sollten. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs legt nun aber dar, dass derartige Rückzahlungsforderungen nicht immer gerechtfertigt sein müssen. Der BGH hatte einen Fall (Urteil vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11)) zu entscheiden, in dem die Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds eine solche Investition der Anleger zu erstreiten versuchte. Die Anleger sollten bereits erhaltene gewinnunabhängige Ausschüttungen zurückgewähren. …

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