Schufa-Mitteilung als Drohung durch Inkassounternehmen kann Nötigung sein

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SCHUFA Meldung unzulässig, solange wie die Forderung bestritten wird. Oft verweisen Inkassounternehmen im Zuge der Ausführung eines Auftrages auf einen möglichen SCHUFA-Eintrag und dessen unangenehme Folgen. Doch was die Zahlungsbereitschaft fördern soll, kann schnell auch nach hinten losgehen. So schickte der angebliche Gläubiger im Mai 2012 die allerletzte Mahnung, woraufhin der angebliche Schuldner postwendend die Forderung bestritt. Im folgenden Juni kam die nächste Mahnung von einem Inkassounternehmen. Auf dieser Mahnung wurde der Hinweis bemerkt, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht ausgeschlossen werden könne, den Fall der SCHUFA Holding AG zu melden. Die Forderung wurde von dem Anwalt des …

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