Schutzschirmverfahren: Wer soll das bezahlen……

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Gesamtkosten können dazu führen, dass nach Sanierung des Unternehmens direkt ein Anschlussinsolvenzverfahren beantragt werden muss Essen, 12. August 2013*****Mit Rechtskraft vom 1. März 2012 wurde die Insolvenzordnung, die zwischenzeitlich schon 40 Mal geändert worden ist, zum wiederholten Male geändert. Nach amerikanischem Vorbild wurde das Schutzschirmverfahren eingeführt, das den Schuldner unter gewissen Voraussetzungen – u.a. im Rahmen des Eröffnungsantrages bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – in die Lage versetzt, im Rahmen einer Eigenverwaltung ein Sanierungsverfahren durchzuführen. „Immer wenn etwas im Gesetz neu geregelt wird und man sich als einer der ersten auf dieses Terrain begibt, stellt man fest, dass der Gesetzgeber …

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