Steuerberaterin

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steuerberater muenchenTatjana Albert zum Thema: Der Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetztes. Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens erbringt unterliegen somit grundsätzlich der Umsatzsteuer. Etwas anderes gilt natürlich, wenn die Umsätze nicht Steuerbar sind oder weil eine Steuerbefreiung (bspw. Vermietung von Wohnimmobilien) eingreift. Modelltheoretisch ist der Unternehmer nicht mit der Umsatzsteuer belastet, weil die Umsatzsteuer der Endverbraucher tragen soll. Nun gibt es aber durchaus Fälle, in den der Unternehmer wirtschaftlich sehr wohl mit der Umsatzsteuer belastet ist. Dies sind Fälle in denen der …

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