Steuererklärungsfrist 31. Mai 2015: Weniger Stress mit ELSTER und "vorausgefüllter Steuererklärung".

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Hannover (ots) – Der 31. Mai naht und für viele Bundesbürger ist es wieder soweit: Die Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr ist fällig. Durch die Nutzung von ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, ist dies nun einfacher. Mit einer vorherigen Registrierung am ElsterOnline-Portal können sämtliche Vorteile der elektronischen Steuererklärung genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise: – Papierlose Übermittlung der Steuererklärung – Datenübernahme aus dem Vorjahr – Plausibilitätsprüfungen – Steuerberechnung – Vorausgefüllte Steuererklärung/Belegabruf Insbesondere die vorausgefüllte Steuererklärung führt hierbei zu einer weitgehenden Vereinfachung für den Bürger, da durch den Belegabruf der für den Steuerbürger bereits vorliegenden Belege (das sind von Dritten an die Steuerverwaltung …

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