Steuerfrei ohne Selbstbezug? / Ein Hauserbe scheiterte mit seinen Vorstellungen (BILD)

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Berlin (ots) – Wenn Kinder die Immobilie ihrer Eltern erben, will sie der Staat dabei nicht über Gebühr belasten. Zumindest dann nicht, wenn sie die Wohnung oder das Haus selbst nutzen. Bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern fällt keine Erbschaftssteuer an. Deutlich komplizierter wird es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn der Nachkomme die Immobilie nicht selbst beziehen kann. (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 1321/11, Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen) Der Fall: Ein Sohn hätte gerne das Haus seines verstorbenen Vaters geerbt, ohne hierfür Steuern zu bezahlen. Doch er konnte eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllen, die …

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