Steuersparmodell häuslicher Telearbeitsplatz: Wie Sie sicher die Kosten dafür abziehen können

  • Beitrags-Kategorie:Wirtschaft

Neustadt a. d. W. (ots) – – Telearbeit nimmt immer mehr zu. – Vermietet der Telearbeiter das Zimmer, in dem der Telearbeitsplatz liegt, an den Arbeitgeber, ist ein Abzug aller Kosten sichergestellt. – Ein vermieteter Telearbeitsplatz ist kein häusliches Arbeitszimmer Die Vorteile von häuslicher Telearbeit überwiegen sowohl für den Arbeitnehmer, der im häuslichen Umfeld arbeiten kann, als auch für den Arbeitgeber, der seine Infrastruktur verschlanken kann. In diesen Fällen wird immer häufiger ein Mietvertrag über den Raum geschlossen, in dem sich der Telearbeitsplatz befindet. Der Arbeitgeber zahlt einen angemessen Mietzins und stellt in aller Regel auch die Büromöbel, die EDV-Ausstattung …

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen