Unerlaubte Werbung und Abmahnung

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Werbe Emails sind nicht per se verboten, jedoch unerwünschte Mails an Privatpersonen oder Unternehmer sind grundsätzlich unzulässig. Immer häufiger kommt es zu Fällen, in denen Gewerbetreibende für unerlaubte Werbung, bspw. in Form von per Email zugestellten Newslettern, von Rechtsanwälten abgemahnt werden. Sowohl Privatleute als auch Unternehmer greifen immer öfter zu diesem Mittel, um die Zusteller unerwünschter Werbung abzustrafen und sich gegen den zukünftigen Versand von Werbung zu schützen. Die Abmahnung ist geregelt durch das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 1004, 823 BGB). Adressaten einer unerwünschten Werbe Email können vom Absender Unterlassung verlangen. Da eine solche Abmahnung in der Regel durch einen Anwalt …

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