Urteil in zweiter Instanz: Commerzbank schasste Personalvorstand zu Unrecht

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Eine Aktiengesellschaft kann auch einen Vorstand nicht ohne wichtigen Grund abberufen. Das Frankfurter Oberlandesgericht hat im Rechtsstreit zwischen der Commerzbank und ihrem ehemaligen Personalvorstand ein entsprechendes Urteil bestätigt.

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