Veröffentlichungsrecht und Entstellungsverbot – Urheberrecht

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Veröffentlichungsrecht und das Entstellungsverbot resultieren unmittelbar aus dem Urhebergesetz (UrhG) und stellen Urheberpersönlichkeitsrechte dar. Wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgabenwahrnehmung oder nach Weisung des Arbeitgebers ein Computerprogramm erstellt, ist dieser auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Inhaber des Rechtes an dem Programm, allerdings mit Einschränkungen. Gerade bezüglich des Entstellungsgebots kann dies beachtlich sein, denn für den Arbeitgeber, bei welchem nach dem UrhG auch die vermögensrechtlichen Befugnisse verbleiben, muss es möglich sein, das Programm weiterzuentwickeln. Auch das …

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