Verzinsung von Steuernachforderungen! Wucherzinsen?

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Bundesfinanzhof entscheidet: Höhe des Zinssatzes nicht verfassungswidrig Essen, 08. Oktober 2014**** Steuernachzahlungen werden unter bestimmten Voraussetzungen verzinst. Der Zinssatz beträgt 0,5 Prozent pro Monat, also insgesamt 6 Prozent im Jahr. Gegen die Höhe des Zinssatzes waren Klagen anhängig. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf weist darauf hin, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 01.07.2014, veröffentlicht am 24.09.2014, entschieden hat, dass die Höhe des Zinssatzes nicht verfassungswidrig ist und somit eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes nicht notwendig ist. Diese Aussage des Bundesfinanzhofes bezieht sich auf die Zeiträume …

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