Wettbewerbsverstoß auch bei Herabsetzung eines Mitbewerbers – Wettbewerbsrecht

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vorliegend soll ein Mitarbeiter eines Unternehmens über ein soziales Netzwerk für Arbeitskontakte Mitarbeiter eines Mitbewerbers kontaktiert haben. Dabei habe er Formulierungen genutzt, welche in den Augen des konkurrierenden Unternehmens als verächtliche Äußerungen eingestuft werden können. Zudem sei versucht worden die Mitarbeiter abzuwerben. Nun mussten sich die Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob es sich hierbei um einen Wettbewerbsverstoß handelt. Während das Amtsgericht Heidelberg dies noch verneinte, gab das Landgericht (LG) Heidelberg dem Mitbewerber Recht (Az.: 1 S 58/11). In den …

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