Zahlungskontenrichtlinie schafft einheitliche Basis für hohes Verbraucherschutzniveau in Europa

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Berlin (ots) – Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht in der am 20. März 2014 auf europäischer Ebene erzielten Einigung zwischen EU-Kommission, EU-Parlament sowie EU-Rat zur Zahlungskontenrichtlinie eine Basis, dass das heute in Deutschland bereits bestehende hohe Verbraucherschutzniveau bei Girokonten nunmehr auch in ganz Europa gewährleistet sein wird. Die Deutsche Kreditwirtschaft betrachtet das Girokonto als wesentliches Element zur Teilnahme am wirtschaftlichen Leben und bargeldlosen Zahlungsverkehr. In Deutschland hat praktisch jeder Zugang zu einem Girokonto. Es ist zu begrüßen, dass bei den vorgesehenen Regelungen zur Verbesserung der Transparenz der Entgelte für Girokonten auch die damit verbundenen Serviceleistungen mit berücksichtigt werden können. So werden …

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