BGH: Grundbuch-Einsicht für Journalisten erlaubt

  • Beitrags-Kategorie:Immobilien

Im Rahmen einer journalistischen Recherche zu einem Thema, das von öffentlichem Interesse ist, kann für die Vertreter der Presse ein Recht darauf bestehen, den Eintrag in das Grundbuch sowie die Grundakten eines Grundstückes einzusehen – so ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).

Die Einsicht in die Daten eines Grundstückes durch Journalisten ist rechtens, solange diese Recherche […]




Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen