Neues Verbraucherschutzgesetz gilt ab 01. Juni 2013 – Kein Verkauf, keine Vermietung ohne Energiepass!

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Energiestufen
Bereits 2002 hatte das Europäische Parlament in Erfüllung des Kyoto-Protokolls eine Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz (2002/91/CE) erlassen.

Nach der die Mitgliedsstaaten in nationalen Gesetzen festschreiben müssen, dass bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen vom Verkäufer / Vermieter ein Energiepass vorzulegen ist. Wenn auch spät, so hat Spanien diese Verpflichtung mit dem Königlichen Dekret RD 235/2013 im April dieses Jahres erfüllt.

Das Gesetz verpflichtet den Verkäufer / Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung, bei Verkauf / Vermietung dem Käufer / Mieter einen Energiepass zu übergeben, dem der Käufer / Mieter entnehmen kann, wie Energieeffizienz die Immobilie ist. Diese Verpflichtung gilt ab 01….

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