Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen endet bald!

  • Beitrags-Kategorie:Versicherungen

Das Sozialministerium in Sachsen erinnert daran, dass die Aufbewahrungspflicht von Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR zum 31. Dezember 2011 endet. Deshalb empfiehlt das Ministerium allen, die noch Lücken in ihrem Versicherungsverlauf haben und ihren DDR-Sozialversicherungsausweis nicht mehr besitzen, sich möglichst schnell ihren Rentenversicherungsträger zu kontatkieren und zu beantragen, dass eine Kontenklärung durchgeführt wird. Dies kann […]

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen