Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Banken und Sparkassen ihren Kunden nicht mehr unbegrenzt die Kosten für Auslagen berechnen. Entsprechende Klauseln seien unwirksam, so der BGH (Az.: XI ZR 61/11). Im konkreten Fall hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Sparkasse Erlangen und die Kulmbacher Bank eG geklagt, weil diese eine unbegrenzte Auslagen-Berechnung […]
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