Im öffentlichen Dienst wissen viele Beschäftige nicht, wie gravierend die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht gestaltet sein können. Grundsätzlich haftet der Verursacher eines Schadens auch dann für diesen, wenn er im Beruf angerichtet wurde. Dabei spielen weder sein Einkommen, noch die Vermögenssituation eine Rolle. Von der gesetzlichen Haftpflichtregelung wird sogar eine unbegrenzte Haftung für Schäden vorgesehen. […]
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