Pflegekosten steuerlich absetzen

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Pflegebedürftige und ihre Angehörige können die Kosten für Pflegekräfte und Haushaltshilfen steuerlich geltend machen. 20% der Kosten, jedoch maximal 4000 Euro werden vom Finanzamt von der Steuer abgezogen. Ist die Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs tätig, wird die Steuerschuld ihres Arbeitgebers allerdings nur um 510 Euro pro jahr gemindert. Barzahlungen werden nicht anerkannt, der Lohn […]

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