Rechtsschutzversicherung muss häufiger für Geldanleger zahlen

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Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München können Anleger zukünftig die Kosten für eine Klage gegen Falschberatung und dadurch erlittener Verluste von ihrer Rechtsschutzversicherung einfordern (Az.: 29 U 589/11). Das OLG entschied, dass eine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage nicht mit dem Verweis auf Ausschlussklauseln in den Geschäftsbedingungen ablehnen, die sehr allgemein gehalten sind. Im konkreten […]

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