Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die rezeptfreien Medikamente für Neurodermitis von den Betroffenen selbst bezahlt werden müssen (Az.: B 1 KR 24/10 R). Im konkreten Fall hatte eine 38-jährige Frau gegen ihre Krankenversicherung geklagt, weil diese die Kosten für Fettsalben oder Ölbäder nicht übernehmen wollte. Die Klägerin, die auch Vorstandsmitglied des Deutschen Neurodermitis Bundes ist, […]
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