Staat muss private Pflege bei Hartz IV bezahlen

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Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (LSG) muss der Staat Hartz IV-Beziehern die private Pflegeversicherung komplett bezahlen. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass die Privatversicherung durch den Vertrag mit einem Hartz IV-Bezieher einen Anspruch habe. Dieser könne auch durch die Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) nicht begrenzt werden (Az.: 19 AS 2130/19). Allerdings ist das Urteil noch nicht […]

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