Szenario Einbruch – wann bezahlt die Versicherung nicht?

  • Beitrags-Kategorie:Versicherungen

Wer denkt, beim Fall eines Einbruchs wäre er gut abgesichert, sollte vorerst das Kleingedruckte lesen und verstehen. Denn so einfach, wie oft angenommen, ist der Ablauf selten. Was auf den Geschädigten seitens seiner Hausratversicherung zukommen kann, sollte jedem im Voraus bewusst sein.

Die erste Frage stellt sich nach dem versicherten Inventar. Eine übliche Hausratversicherung deckt auch nur übliches Inventar ab – wer etwa wertvolle Briefmarken, Antiquitäten, Schmuckstücke oder sonstige Besonderheiten sein Eigen nennen darf, muss zusätzlich vorsorgen. Ansonsten ist damit zu rechnen, dass nur ein bestimmter Prozentsatz von der Versicherung übernommen wird. Zu Recht – denn die Police war nicht zur Deckung solcher Schäden abgeschlossen worden.  Aber auch höhere Summen an Bargeld können nicht ersatzfähig sein, wenn der Vertrag nicht ausdrücklich angepasst wurde. Die üblichen Bestimmungen deckeln derlei in der Höhe entweder summen- oder anteilsmäßig ab. Es lohnt sich, immer wieder eine Rechnung für sich anzustellen: Wie viel sind die Wertgegenstände im eigenen Heim eigentlich wert – wie hoch versichert? Sollte die Differenz zu groß sein, ist es einfach, die Deckungssumme zu erhöhen. Wer dies unterlässt, ist selber schuld. Sein konkretes Risiko sollte jedem klar sein. Selbstverständlich erhöht sich mit dem Wert das Risiko für die Versicherungsanstalt und damit auch die Prämie.

Die Einhaltung besonderer Auflagen ist unumgänglich

Wer sein Eigentum aber nicht sorgsam genug verwahrt, weil er denkt, es träfe ihn nun nicht mehr selber, irrt: Die Versicherungsgeber sehen bei sonstiger Haftungsfreistellung freilich auch Maßnahmen vor, die der Versicherte zu treffen hat. So gehört Bargeld oder Sparbücher in einen Safe, genauso besonders wertvolle Schmuckstücke oder Münzen. Je nach Umständen ist auch eine Alarmanlage anzubringen. Es darf nicht auch kein Fenster geöffnet sein, wenn sich niemand im Haus befindet.

Auch nach dem Eintritt eines Schadensfalles ist korrektes Verhalten angesagt – jeder sollte sich schon im Vorhinein mit seinen Pflichten im Ernstfall vertraut machen. Eine sofortige Verständigung der Behörden und der Versicherung ist nötig. Von Letzteren  werden meistens Hotlines für den Schadensfall angeboten, die so gut wie immer erreichbar sind. Bedeutsam ist eine Liste mit all den gestohlenen Gegenständen. Wer diese nicht parat hält, kann genauso seinen Versicherungsschutz verlieren. Zumeist hat man dazu eine Woche oder zehn Tage lang Zeit. Diese sollte möglichst genau den Preis und das Datum der Anschaffung beinhalten. Andernfalls kann man böse Überraschungen erleben. Eine günstige Hausratversicherung ist dann eine gute, wenn sie auf alle versicherten Güter abgestimmt und stets individuell angepasst wird.