Wie die Fachzeitschrift “recht und schaden” unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Dortmund berichtet, kann das unbeaufsichtigte Erhitzen von Fett als besonders schwerer Pflichtverstoß gewertet werden, der einen Teil des Versicherungsschutz kosten kann (Az.: 2 O 101/11). Im konkreten Fall hatte eine Hausfrau auf einer Herdplatte Fett erhitzt, um damit Pommes Frites zu frittieren. […]
Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen