Bereits seit mehreren Jahren kämpft die Verbraucherzentrale Hamburg gegen umstrittene Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Rechtsschutzversicherungen. Grund: Viele Rechtsschutzversicherer verweigern bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen die Kostenübernahme, wenn der Versicherte sich auf eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber über eine außergerichtliche Einigung eingelassen hat. Die Versicherer begründen ihre Weigerung damit, dass ein gerichtliches Verfahren “die Kosten unnötig erhöht” […]
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