BAG: Beweisführung bei Verdachtskündigungen kann sich als schwierig erweisen

  • Beitrags-Kategorie:Wirtschaft

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) legte erst kürzlich dar, dass der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers regelmäßig eine außerordentliche Kündigung wegen berechtigter Umstände begründen kann. Anzuführen sei indes, dass eine alleinige strafrechtliche Bewertung der Umstände nicht ausreichend sei. In seinem Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11) erklärte das BAG, dass eine solche Verdachtskündigung nicht allein darauf basieren dürfe, dass Strafverfolgungsbehörden einen dringenden Tatverdacht gegenüber dem Arbeitnehmer bejaht haben. In dem vorliegenden Fall soll der Kläger ein …

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen