EANS-Adhoc: cash.life plant Schadenersatzklage gegen ehemaligen Vorstand

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——————————————————————————– Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– 14.09.2012 Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung des nicht unerheblichen Kostenrisikos entschieden, gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft Klage auf Schadenersatz zu erheben. Die Klage soll in den nächsten Wochen eingereicht werden. Mit der Klage macht cash.life mehrere Ansprüche auf Schadenersatz wegen verschiedener Sorgfaltspflichtverletzungen aus §93 Abs.2 S.1 AktG geltend. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass die Sorgfaltspflichtverletzungen des Vorstands u.a. zur – vorzeitigen Aufhebung und – vorzeitigen Kündigung von Vertragsbeziehungen durch …

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