Landgericht Hannover: Auch "Nicht-Banken" müssen über Kick-Backs aufklären

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Bei finanziellen Schwierigkeiten eines Fonds sind viele Anleger um ihre Anlagen besorgt. Diesen betroffenen Anlegern kann jedoch möglicherweise geholfen werden. Denn in dem Fall, dass Anlegern bei der Zeichnung des Fonds die bestehenden Risiken verschwiegen worden sind, können diesen Anlegern eventuell Schadensersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister zustehen, durch den sie beraten wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sich nicht nur aus einer unzureichenden Aufklärung über Art und Risiken der Beteiligung sondern auch aus einer fehlenden Aufklärung über sogenannte „Kick-Back-Zahlungen“ Schadensersatzansprüche …

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