Unverzichtbar für viele Handelsbeziehungen

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Eichpflichtige Messgeräte sichern den Warenaustausch sup.- Es gilt für den privaten Einkauf im Einzelhandel ebenso wie für Lieferungen zwischen Handelspartnern: Wer Waren kauft und bestellt, darf grundsätzlich die vereinbarte und bezahlte Menge und nicht etwa ein paar Prozent weniger erwarten. Um dies zu gewährleisten, ist in vielen Bereichen des geschäftlichen Lebens die korrekte Betriebsweise von Messgeräten unverzichtbar. Auch die Zähleranlagen in Betriebsgebäuden, die beispielsweise den Verbrauch von Elektrizität, Gas und Wasser erfassen, müssen ihre Aufgabe fehlerlos erledigen. Man muss kein Rechenkünstler sein, um sich vorzustellen, welche finanziellen Folgen für die Unternehmensbilanz bereits eine kleine, aber kontinuierliche Abweichung bei der Volumenmessung …

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