Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg darf eine Diabetes-Erkrankung gegenüber der Unfallversicherung nicht verschwiegen werden. Wird die Krankheit nicht ordnungsgemäß gemeldet, muss der Versicherte damit rechnen, dass die Assekuranz im Schadensfall die Leistung verweigert (Az.: 5 U 78/09). Das berichtet die Fachzeitschrift “recht und schaden”. Im konkreten Fall hatte ein Versicherter gegen seine private […]
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