Urteil: Kein Potenzmittel auf Rezept bei MS

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Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts hat ein an Multiple Sklerose (MS) erkrankter Mann kein Anrecht auf die Kostenübernahme von Potenzmitteln durch seine Krankenkasse. Im konkreten Fall hatte ein Mann (51) geklagt und auf Artikel 3 des Grundgesetzes hingewiesen, nach dem niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Er argumentierte, dass Menschen mit Behinderung nach […]

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